Mit dem Kauf des Tickets stimmt der Teilnehmer der Einhaltung der allgemeinen Straßenverkehrsordnung zu. Außerdem wird darauf hinweisen, dass die GROHAG ein Ansuchen bei der zuständigen Behörde um Einführung einer 70 Km/h Beschränkung für die gesamte Großglockner Hochalpenstraße eingebracht hat, und dass sich diese im Umfeld des Schutzgebietes „Nationalpark Hohe Tauern“ befindet und daher eine angepasste und umsichtige Fahrweise erwartet wird. Die Veranstalterin behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.