Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

der FAT International GmbH, FN 466912 k

für das

ICE RACE 2025

 

1. Allgemeines:

1.1. FAT International GmbH, FN 466912 k (der „Veranstalter“) veranstaltet in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 02.02.2025 auf dem alten Flughafen in Zell am See das ICE RACE (die „Veranstaltung“).

1.2. Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen („AVB”) gelten für alle Besucher der Veranstaltung.

1.3. Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung unterwirft sich der Besucher der Hausordnung, den Informationen, Verboten, Sicherheitshinweisen und Anweisungen des Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen allgemeinen Veranstaltungsbedingungen. 

1.4. Allgemeine Vertragsbestimmungen Dritter gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.

2. Änderungen/Ausfall der Veranstaltung; Eintrittsberechtigung

2.1. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter stets vorbehalten und berechtigen zu keiner Refundierung. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Programmpunkte oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes ist ausgeschlossen. 

2.2. Im Falle einer vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) unverschuldeten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung sind Refundierungen und Spesenersatz ausgeschlossen. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. die Website des Veranstalters) informieren.

2.3. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist nicht möglich. 

2.4. Bei Verlust einer Eintrittsberechtigung wird kein Ersatz geleistet. 

2.5. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Eintrittsberechtigungen ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karten ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zum Veranstaltungsort sind die Teilnehmer selbst verantwortlich und auch, für ihr rechtzeitiges Erscheinen. Die Übertragbarkeit der Eintrittsberechtigung ist generell ausgeschlossen;

3. Film-, Foto- und Audioaufnahmen

3.1. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.

3.2. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Ferner ist es nicht gestattet, Informationen oder andere Daten über das, bei dem, oder in Beziehung auf das Rennen – dies schließt offizielle Zeitmessungsergebnisse, Leistungsdaten, telemetrische Daten, Wetterdaten oder Rennleitungsdaten mit ein – zu speichern, aufzuzeichnen oder zu übertragen. 

3.3. Es ist untersagt, Geräte zur Veranstaltung mitzunehmen, welche die vorgenannten Tätigkeiten ermöglichen könnten. Persönliche elektronische Geräte (einschließlich Fotoapparate, Handys, und andere handgeführte persönliche Kommunikationsgeräte, ausgenommen Drohnen) sind am Veranstaltungsort erlaubt, sofern nicht gegenteiliges angewiesen wird, allerdings stets unter der Voraussetzung, dass alle Aufnahmen, Daten und andere Bilder ausschließlich für persönliche, private und nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.

3.4. Es ist untersagt, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Veranstalters den Namen der Veranstaltung oder Teile davon oder irgendein Logo bzw. grafisches Element, das zu der Veranstaltung gehört oder damit in Verbindung steht, zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

4. Sicherheit

4.1. Die Mitnahme von Waffen aller Art, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Stöcken, Stangen, Flaschen, Steinen Stich-, Schneid-, Hiebgegenständen oder sonstige gefährlichen Gegenstände ist verboten. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.

4.2. Aus Sicherheitsgründen kann es sein, dass Besuchern der Zutritt zum Veranstaltungsort verwehrt wird bzw. dass Besucher des Veranstaltungsorts verwiesen werden, dass Besucher von Mitarbeitern des Veranstalters durchsucht werden und/oder dass Besucher von Überwachungskameras gefilmt werden. Sämtliche Besucher erteilen hierzu ihre Zustimmung. 

4.3. Besucher, die den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten oder sich durch Störungen auffällig benehmen, können jederzeit vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. In solchen Fällen gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

5. Haftung

5.1. Hiermit bestätigen die Besucher, dass Motorsport, die Veranstaltung und gewisse Aktivitäten, die mit ihr in Zusammenhang stehen (einschließlich - und ohne Beschränkung - Rahmenveranstaltungen), nicht zuletzt aufgrund der Witterung, gefährlich sind. Für Verluste oder Schäden, die dem Besucher oder an seinem Eigentum aufgrund welcher Ursache auch immer entstehen, ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit zulässig, es sei denn, diese wurden durch den Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

5.2. Die Veranstaltung kann bei jeder Witterung stattfinden, insbesondere dann, wenn der Boden gefroren ist. Für taugliche Bekleidung, insbesondere taugliches Schuhwerk hat der Besucher selbst zu sorgen. Das Veranstaltungsgelände ist teilweise nicht in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Wegehalterhaftung wird ausgeschlossen. Der Besuch und die Benützung des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr.

5.3. Motorsportveranstaltungen sind laut und besteht die Gefahr von Gehörschäden. Die Besucher sind angehalten während der Veranstaltung einen Gehörschutz zu tragen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

6. Sonstiges

6.1. Das Anbringen und Aufstellen von Plakaten auf dem Veranstaltungsgelände und davor ist nicht gestattet. Das Verteilen von Werbemitteln ist untersagt.

6.2. Der Verkauf und der Konsum von mitgebrachten Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, Bekleidung usw. ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. 

7. Anwendbares Recht

7.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.